Planungsbüro für Energieeffizienz

Ihre Angaben

Bruttokosten der Baumaßnahme inkl. Nebenarbeiten wie Gerüst, Entsorgung und Anschlussarbeiten.
Bestimmt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, gestaffelt je Wohneinheit.
Der iSFP verdoppelt die Höchstgrenze und bringt 5 Prozentpunkte mehr Förderung auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Grenze — erst ab 30.000 € Investition. Die Erstellung wird selbst mit 50 % bezuschusst, das ist hier bereits berücksichtigt.

Ihre Förderung

Förderfähige Ausgaben
Höchstgrenze bei Ihrer Konstellation30.000 €
Davon anrechenbar30.000 €
Nicht förderfähiger Kostenanteil15.000 €
Zuschuss BAFA
Grundförderung 15 %4.500 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Mehrbetrag
Zuschuss auf die Baumaßnahme4.500 €
Zuschuss auf die Baubegleitung (50 %)1.125 €
Zuschüsse gesamt5.625 €
Honorar BLUEVELUM
Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten2.250 €
Honorar gesamt2.250 €

Ihr Vorteil nach Abzug aller Honorare

3.375 €

So viel bleibt Ihnen von den Zuschüssen, nachdem die Honorare für Baubegleitung abgezogen sind.

15.000 € Ihrer Kosten liegen über der Höchstgrenze und bleiben ohne Zuschuss. Mit einem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 €.

Lohnt sich der Sanierungsfahrplan?

 ohne iSFPmit iSFP
Anrechenbare Kosten30.000 €45.000 €
Zuschüsse gesamt5.625 €9.275 €
Honorar BLUEVELUM2.250 €3.850 €
Vorteil unter dem Strich3.375 €5.425 €

Bei 45.000 € Baukosten bringt der Sanierungsfahrplan 2.050 € mehr — die Kosten für den Fahrplan sind darin schon abgezogen.

Rechenstand: BEG-Einzelmaßnahmen, Förderrichtlinie vom 17.07.2026, gültig für Anträge ab 21.07.2026. Höchstgrenzen ohne iSFP: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Die Grenzen gelten je Gebäude und Kalenderjahr und umfassen alle Effizienzmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik zusammen. Der Heizungstausch läuft separat über die KfW. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei diesen Maßnahmen Fördervoraussetzung, der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein. Die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird über die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % des Honorars bezuschusst, höchstens 650 € bei ein bis zwei und 850 € ab drei Wohneinheiten.

Alle Beträge sind unverbindliche Bruttowerte zur ersten Orientierung. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie, die technischen Mindestanforderungen und der Bescheid der Bewilligungsstelle; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
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