Ihre Angaben
Bruttokosten der Baumaßnahme inkl. Nebenarbeiten wie Gerüst, Entsorgung und Anschlussarbeiten.
Bestimmt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben, gestaffelt je Wohneinheit.
Der iSFP verdoppelt die Höchstgrenze und bringt 5 Prozentpunkte mehr Förderung auf den Kostenanteil oberhalb der normalen Grenze — erst ab 30.000 € Investition. Die Erstellung wird selbst mit 50 % bezuschusst, das ist hier bereits berücksichtigt.
Ihre Förderung
Förderfähige Ausgaben
Höchstgrenze bei Ihrer Konstellation30.000 €
Davon anrechenbar30.000 €
Nicht förderfähiger Kostenanteil15.000 €
Zuschuss BAFA
Grundförderung 15 %4.500 €
iSFP-Bonus 5 % auf den Mehrbetrag—
Zuschuss auf die Baumaßnahme4.500 €
Zuschuss auf die Baubegleitung (50 %)1.125 €
Zuschüsse gesamt5.625 €
Honorar BLUEVELUM
Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten2.250 €
Honorar gesamt2.250 €
Ihr Vorteil nach Abzug aller Honorare
3.375 €
So viel bleibt Ihnen von den Zuschüssen, nachdem die Honorare für Baubegleitung abgezogen sind.
15.000 € Ihrer Kosten liegen über der Höchstgrenze und bleiben ohne Zuschuss. Mit einem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 €.
Lohnt sich der Sanierungsfahrplan?
| ohne iSFP | mit iSFP | |
|---|---|---|
| Anrechenbare Kosten | 30.000 € | 45.000 € |
| Zuschüsse gesamt | 5.625 € | 9.275 € |
| Honorar BLUEVELUM | 2.250 € | 3.850 € |
| Vorteil unter dem Strich | 3.375 € | 5.425 € |
Bei 45.000 € Baukosten bringt der Sanierungsfahrplan 2.050 € mehr — die Kosten für den Fahrplan sind darin schon abgezogen.
Rechenstand: BEG-Einzelmaßnahmen, Förderrichtlinie vom 17.07.2026, gültig für Anträge ab 21.07.2026. Höchstgrenzen ohne iSFP: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten Wohneinheit; mit iSFP 60.000 € / 30.000 € / 15.000 €. Die Grenzen gelten je Gebäude und Kalenderjahr und umfassen alle Effizienzmaßnahmen an Hülle und Anlagentechnik zusammen. Der Heizungstausch läuft separat über die KfW. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist bei diesen Maßnahmen Fördervoraussetzung, der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt sein. Die Erstellung des Sanierungsfahrplans wird über die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 % des Honorars bezuschusst, höchstens 650 € bei ein bis zwei und 850 € ab drei Wohneinheiten.
Alle Beträge sind unverbindliche Bruttowerte zur ersten Orientierung. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie, die technischen Mindestanforderungen und der Bescheid der Bewilligungsstelle; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zahlen gemeinsam prüfen
Alle Beträge sind unverbindliche Bruttowerte zur ersten Orientierung. Maßgeblich sind die Förderrichtlinie, die technischen Mindestanforderungen und der Bescheid der Bewilligungsstelle; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Zahlen gemeinsam prüfen