Planungsbüro für Energieeffizienz

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BAFA · BEG EM

Einzelmaßnahmen Gebäudehülle Nichtwohngebäude

Zuschuss für Dämmung, Fenster, Tore und Sonnenschutz. Höchstgrenze 500 € je m² Nettogrundfläche.

Worum geht es?

Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Hülle von Nichtwohngebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Was wird gefördert?

  • Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen

  • Fenster, Außentüren, Tore und Vorhangfassaden

  • Außenliegender Sonnenschutz

Konditionen

  • 15 % Grundförderung

  • Höchstgrenze 500 € je m² Nettogrundfläche

  • Mindestinvestition 300 € brutto

  • Ab 2027 voraussichtlich 5 % Worst-Performing-Building-Bonus

Voraussetzungen erfüllen, Förderung sichern

Gefördert wird nur, was die technischen Mindestanforderungen einhält. Dazu gehören zum Beispiel vorgegebene U-Werte, ein luftdichter Anschluss der Bauteile und die Vermeidung von Wärmebrücken. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme vor dem Antrag bestätigen und nach der Umsetzung nachweisen. Fehler in der Planung oder Ausführung können die gesamte Förderung kosten.

Wir sorgen dafür, dass alles passt:

  • Wir planen die Maßnahme und legen die Bauteile förderkonform aus.

  • Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und stellen den Antrag beim BAFA mit Ihnen.

  • Wir begleiten die Ausführung auf der Baustelle und prüfen die Qualität.

  • Wir übernehmen den Verwendungsnachweis, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.

Auf einen Blick

Förderung

15 % Zuschuss

Gebäudeart

Nichtwohngebäude

Vorhaben

Sanierung

Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, die Konditionen können sich kurzfristig ändern.

Persönliche Beratung

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt.

Wenn Sie eine erste Einschätzung oder Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns immer auf neue spannende Projekte.

Georg Helm

Gründer und Inhaber
info@bluevelum.de
+49 381 2605 6810

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