BAFA · BEG EM
Einzelmaßnahmen Gebäudehülle Nichtwohngebäude
Zuschuss für Dämmung, Fenster, Tore und Sonnenschutz. Höchstgrenze 500 € je m² Nettogrundfläche.
Worum geht es?
Das BAFA fördert Einzelmaßnahmen an der Hülle von Nichtwohngebäuden, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Was wird gefördert?
Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen
Fenster, Außentüren, Tore und Vorhangfassaden
Außenliegender Sonnenschutz
Konditionen
15 % Grundförderung
Höchstgrenze 500 € je m² Nettogrundfläche
Mindestinvestition 300 € brutto
Ab 2027 voraussichtlich 5 % Worst-Performing-Building-Bonus
Voraussetzungen erfüllen, Förderung sichern
Gefördert wird nur, was die technischen Mindestanforderungen einhält. Dazu gehören zum Beispiel vorgegebene U-Werte, ein luftdichter Anschluss der Bauteile und die Vermeidung von Wärmebrücken. Ein Energieeffizienz-Experte muss die Maßnahme vor dem Antrag bestätigen und nach der Umsetzung nachweisen. Fehler in der Planung oder Ausführung können die gesamte Förderung kosten.
Wir sorgen dafür, dass alles passt:
Wir planen die Maßnahme und legen die Bauteile förderkonform aus.
Wir erstellen die Bestätigung zum Antrag und stellen den Antrag beim BAFA mit Ihnen.
Wir begleiten die Ausführung auf der Baustelle und prüfen die Qualität.
Wir übernehmen den Verwendungsnachweis, damit der Zuschuss ausgezahlt wird.
Auf einen Blick
Förderung
15 % Zuschuss
Gebäudeart
Nichtwohngebäude
Vorhaben
Sanierung
Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, die Konditionen können sich kurzfristig ändern.
