KfW · BEG EM
Heizungsförderung Nichtwohngebäude
Zuschuss für klimafreundliche Wärmeerzeuger in Büro-, Gewerbe- und Kommunalgebäuden.
Worum geht es?
Unternehmen, Vereine, Kommunen und andere Eigentümer von Nichtwohngebäuden erhalten einen Zuschuss für den Einbau klimafreundlicher Heizungen.
Fördersatz
Die Grundförderung beträgt mindestens 30 %. Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus gelten nur für selbstnutzende Privatpersonen im Wohngebäude.
Höchstgrenzen nach Nettogrundfläche
Bis 150 m²: 28.000 €
150 bis 400 m²: 197 € je m²
400 bis 1.000 m²: zusätzlich 118 € je m²
Über 1.000 m²: zusätzlich 79 € je m²
Gut zu wissen
Die Höchstwerte sinken ab 2026 halbjährlich in kleinen Schritten. Eine frühe Antragstellung lohnt sich.
Auf einen Blick
Förderung
ab 30 % Zuschuss
Gebäudeart
Nichtwohngebäude
Vorhaben
Sanierung
Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, die Konditionen können sich kurzfristig ändern.
