Planungsbüro für Energieeffizienz

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KfW 458 · Zuschuss

Heizungsförderung Wohngebäude

Zuschuss für Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie oder Wärmenetzanschluss. Boni für Tempo, Effizienz und Einkommen.

Worum geht es?

Die KfW bezuschusst den Einbau einer klimafreundlichen Heizung in bestehenden Wohngebäuden. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und lässt sich mit dem Ergänzungskredit 358/359 kombinieren.

Was wird gefördert?

  • Wärmepumpen (Luft, Erdreich, Wasser, Abwasser)

  • Biomasseheizungen, Solarthermie und Brennstoffzellen

  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

  • Umfeldmaßnahmen wie Demontage, Entsorgung und hydraulischer Abgleich

Fördersatz

Die Grundförderung beträgt 30 %. Hinzu kommen Boni für den schnellen Austausch alter fossiler Heizungen, für besonders effiziente Wärmepumpen und für Haushalte mit geringem Einkommen. Die Förderung ist grundsätzlich auf 70 % gedeckelt. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (40.000 € mit Kind) erhalten bis zu 80 %.

Höchstgrenzen förderfähiger Kosten

  • Einfamilienhaus: 28.000 €

  • Mehrfamilienhaus: 28.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit

  • Ab Februar 2027 sinkt der Wert der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 € bis auf 22.000 € ab August 2030

Ohne Fachplanung keine Förderung

Die neue Heizung wird nur gefördert, wenn sie fachgerecht geplant ist. Eine raumweise Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich sind Pflicht. Beides muss vor dem Einbau erstellt und später nachgewiesen werden. Hier braucht es einen Planer oder Energieberater, der die Anlage richtig auslegt.

Genau das übernehmen wir für Sie:

  • Wir berechnen die Heizlast und legen die Wärmepumpe passend aus.

  • Wir planen den hydraulischen Abgleich und dokumentieren ihn förderkonform.

  • Wir prüfen alle technischen Mindestanforderungen, damit kein Bonus verloren geht.

  • Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und beim Verwendungsnachweis.

Gut zu wissen

Vor dem Antrag schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab. Ab voraussichtlich 2027 gilt für Wärmepumpen ein Grundfördersatz von 15 % plus 15 % Bonus für Geräte aus der EU.

Auf einen Blick

Förderung

30 % bis 80 %

Gebäudeart

Wohngebäude

Vorhaben

Sanierung

Stand 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, die Konditionen können sich kurzfristig ändern.

Persönliche Beratung

Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt.

Wenn Sie eine erste Einschätzung oder Hilfe benötigen, melden Sie sich gerne bei uns. Wir freuen uns immer auf neue spannende Projekte.

Georg Helm

Gründer und Inhaber
info@bluevelum.de
+49 381 2605 6810

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