Ihr Ansprechpartner

Georg Helm
Dipl.-Ing. · Gründer und Inhaber
Energieaudit nach DIN EN 16247-1
Ein Energieaudit erfasst systematisch, wo in Ihrem Unternehmen Energie verbraucht wird: in Gebäuden, Prozessen und technischen Anlagen. Daraus entsteht ein priorisierter Maßnahmenkatalog mit Kosten und Einsparungen.
Pflicht oder freiwillig?
Ob Ihr Unternehmen ein Energieaudit durchführen muss, regelt das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Maßgeblich ist inzwischen vor allem der Energieverbrauch des Unternehmens. Bei sehr hohem Verbrauch können zusätzliche Pflichten aus dem Energieeffizienzgesetz hinzukommen. Ob und welche Pflicht für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
Leistungen
Datenaufnahme und Analyse der Energieflüsse in Gebäuden, Prozessen und Anlagen
Einsparpotenziale erkennen und bewerten
Maßnahmenkatalog mit Prioritäten nach Kosten und Nutzen
Abschlussbericht nach DIN EN 16247-1
Fördermöglichkeiten für die Umsetzung
Für wen
Unternehmen mit Auditpflicht
Kleine und mittlere Unternehmen, die freiwillig Potenziale heben wollen
Industrie- und Gewerbebetriebe mit Prozesswärme oder Druckluft
Öffentliche Einrichtungen
Passt dazu
Beratung, Planung und Förderung aus einer Hand.
Die meisten Vorhaben brauchen mehr als eine Leistung. Wir decken die drei Bereiche gemeinsam ab – abgestimmt aufeinander.
Technische Gebäudeausrüstung
Heizung, Lüftung und Sanitär – fachlich geplant und bis zur Abnahme begleitet.
Energieberatung
Sanierungsfahrplan, Nachweise und Wirtschaftlichkeit – die Grundlage für jede Entscheidung.
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Fördermittel
Antrag, Baubegleitung und Nachweis bei BAFA und KfW – abgestimmt auf die geplante Technik.
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